Tarifvertragliche Altersvorsorge im Backgewerbe

damit alt werden nicht "arm sein” heißt – dies ist das Motto unserer erfolgreichen Kampagne zur Durchsetzung tarifvertraglicher Altersvorsorge. Auch im Backgewerbe haben wir Regelungen erzielt, die sich sehen lassen:

Betriebliche Altersvorsorge im Bäckerhandwerk hat eine über 30 Jahre alte Tradition. Bereits Anfang der 70er Jahre haben NGG und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die Zusatzversorgungskasse Bäckerhandwerk gegründet. Sie sorgte über 30 Jahre lang für eine Verbesserung der Altersvorsorge mit einer Zusatzrente. Zum 31. Dezember 2002 wurde die ZVK geschlossen und durch die Bäckerrente abgelöst. Doch es bleiben die bis dahin erworbenen Teilansprüche erhalten. mehr

Um die erweiterten Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge z.B. durch Entgeltumwandlung nutzen zu können, haben wir mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks eine neue tarifvertragliche Lösung gefunden: Im Bäckerhandwerk gibt es seit 2003 die Bäckerrente. mehr

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