Wenn Sie NGG-Mitglied sind, wenden Sie sich an Ihr nächstgelegenes Regionalbüro. Dort können Sie sich beraten lassen und weitere Schritte veranlassen.
Wenn Sie kein NGG-Mitglied sind, haben in diesem Fall Pech, denn einen Rechtsanspruch auf die tarifvertragliche Leistung haben Sie nur als Mitglied der Gewerkschaft NGG.