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Altersvorsorge im Bäckerhandwerk:

Die Bäckerrente

Seit 2003 gibt es auch im Bäckerhandwerk die Möglichkeit durch betriebliche Altersvorsorge den Lebensstandard im Alter sichern zu helfen. Unsere Gewerkschaft NGG hat mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks eine Rahmen-Tarifvereinbarung geschlossen, die Ihnen ermöglicht, etwas für die Rente zu tun.

 

Das sind die Eckpunkte:

  • Durchführungsweg: Signal Iduna Pensionskasse;
  • Ihr Arbeitgeber zahlt jährlich 80 Euro zur Altersvorsorge an die Signal Iduna Pensionskasse (in den ost deutschen Bundesländern gilt eine Staffel: 2003 - 40 Euro, 2004 - 60 Euro, 2005 - 80 Euro)
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten den Arbeitgeberbeitrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Vollzeitarbeitszeit, Voraussetzung: 12-monatige Betriebszugehörigkeit
  • Der Arbeitgeberbeitrag ermäßigt sich um 1/12 für jeden Monat, in dem weniger als zwei Wochen Entgeltanspruch bestand (z.B. ruhende Arbeitsverhältnisse, Austritt)
  • Über den Arbeitgeberbeitrag hinaus haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich Eigenbeiträge durch Entgeltumwandlung zu leisten - mindestens müssen allerdings 150 Euro jährlich eingezahlt werden.
  • Diese Vereinbarung gilt bundesweit für alle Betriebe des Bäckerhandwerk, die Mitglied der Bäcker-Innungen sind und für Mitglieder unserer Gewerkschaft NGG, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
  • Auszubildende haben allerdings leider keinen Anspruch
  • Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Entgeltumwandlung und AG-Beitrag nur, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet haben
  • Arbeitgeberbeitrag wird jeweils bis zum 15.12. eines jeden Jahres an die Pensionskasse überwiesen.

 

Darüber hinaus gibt es in Bayern, in Niedersachsen und Bremen sowie in Nordrhein-Westfalen zusätzliche regionale Vereinbarungen zur Aufstockung der Altersvorsorge.

Unser Interesse ist: Tun Sie etwas für Ihre zusätzliche private Altersvorsorge, um Altersarmut zu verhindern. Um Sie vor den Interessen der privaten Versicherer zu schützen; haben wir die Pensionskasse als Durchführungsweg für die Altersvorsorge verbindlich festgelegt.

 

Die Vorteile eines Tarifvertrages zur Altersvorsorge

  1. Über den Tarifvertrag beteiligt sich auch Ihr Arbeitgeber an der zusätzlichen Altersvorsorge
  2. Der Tarifvertrag sichert einheitliche Bedingungen in der Branche: bei Arbeitgeberwechsel
  3. Der Tarifvertrag ermöglicht Entgeltumwandlung und Riesterförderung innerhalb eines Durchführungsweges
  4. Der Tarifvertrag schützt bei Insolvenz und sichert Unverfallbarkeit
  5. Der Tarifvertrag sichert gute Bedingungen (bessere Rendite, niedrige Verwaltungs- und Abschlussgebühren, keine Provisionen)

 

Möchten Sie mehr wissen:

Fragen und Antworten zur Bäckerrente

Zur Homepage der Signal Iduna Pensionskasse

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