Tarifpolitik mit Weitsicht:
Ein Ziel, das unsere Gewerkschaft NGG schon immer verfolgte. So haben wir mit unseren Tarifverträgen zur Altersvorsorge Maßstäbe geschaffen, die sogar von der Regierung als vorbildlich angesehen werden. Doch das Thema Altersvorsorge ist kein neues für NGG – schon gar nicht im Bäckerhandwerk.
Bereits 1970 eingerichtet: Zusatzversorgungskasse Bäckerhandwerk
Auf dieses Jahr geht das Thema "Betriebliche Altersvorsorge" in der Tarifpolitik unserer Gewerkschaft NGG zurück: Unser Tarifvertrag mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks ist die Grundlage der Zusatzversorgungskasse des Deutschen Bäckerhandwerks.
Bis 2002 Beiträge der Arbeitgeber für eine Zusatzrente der Arbeitnehmer
32 Jahre lang, bis zum 31.12.2002, haben die Arbeitgeber im Bäckerhandwerk jedes Jahr 3,8 Promille ihrer Lohnsumme an die ZVK an Beiträgen entrichtet. Aus diesen Zahlungen sind den Ruheständlern aus dem Bäckerhandwerk regelmäßige Zusatzrenten zugeflossen – eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersversorgung.
Kasse geschlossen - Ansprüche bleiben
Mit der Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge auf die "Bäckerrente", die den Beschäftigten mehr Möglichkeiten zur Vorsorge bietet, wurde die Zusatzversorgungskasse geschlossen – die bis zum 31.12.2002 erworbenen Teilansprüche bleiben erhalten!
Wer hat Anspruch?
Alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer des Bäckerhandwerks; Meister, Gesellen, Fachverkäuferinnen, Fahrer, kfm. Angestellte usw.
Wer hat keinen Anspruch?
Geringfügig Beschäftigte haben keinen Anspruch.
Welche Voraussetzungen müssen zur Zahlung einer Zusatzrente bestehen?
Die Wartezeit muss erfüllt sein. Sie umfasst eine 10jährige ununterbrochene Tätigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Bäckereibetrieben zum Zeitpunkt des Renteneintritts.
Als Unterbrechungen zählen nicht:
Zeiten der Arbeitslosigkeit, Beschäftigung in der Brotindustrie oder Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente
Insgesamt müssen aber 10 Jahre in Betrieben des Bäckerhandwerks nachgewiesen werden und es muss eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder das Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden.
Rentenleistungen der ZVK
Der bis zur Schließung der ZVK am 31.12.2002 zugesicherte Rentenanspruch betrug nach folgender Staffel:
| Der Versicherungsfall ist eingetreten | je Monat |
| vor Vollendung des 61. Lebensjahres | 29,65 Euro |
| nach Vollendung des 61. Lebensjahres | 31,19 Euro |
| nach Vollendung des 62. Lebensjahres |
33,23 Euro |
| nach Vollendung des 63. Lebensjahres | 35,79 Euro |
| nach Vollendung des 64. Lebensjahres | 38,86 Euro |
| nach Vollendung des 65. Lebensjahres | 41,93 Euro |
Wenn der Rentenbezug vor dem 31.12.1991 begonnen hat, wird ein monatlicher Betrag in Höhe von 35,79 Euro gezahlt. Die Zahlung erfolgt ebenfalls nachträglich vierteljährlich.
Nähere Auskünfte und Formulare zur Beantragung der Zusatzrente gibt es bei der:
Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks VVaG 53604 Bad Honnef 1, Bondorfer Str. 23; Tel. 02224 / 770423