Kündigungsschutz

Auch ein Betriebsrat kann die wirtschaftliche Situation nicht verbessern. Aber wenn Kündigungen anstehen oder gar eine Betriebsschließung, hat er ein Wort mitzureden.

"Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam", heißt es im § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Betriebsrat kann zum Beispiel dafür sorgen, dass es anstelle von Entlassungen vorübergehend Kurzarbeit gibt. Er kann über Alternativen zu Entlassungen verhandeln, indem Arbeit anders verteilt wird. Er kann - sind Entlassungen nicht zu verhindern - unter bestimmten Voraussetzungen einen Sozialplan erzwingen, um so wenigsten die finanziellen Härten "abzufedem".

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