Auch dieses Problem ist vielen bekannt: Der längst geplante, vielleicht sogar schon gebuchte Urlaub in die Berge oder ans Meer fällt ins Wasser, weil er wider Erwarten nicht genehmigt wird.
Oder noch schlimmer: Bereits genehmigter Urlaub wird wegen "dringender betrieblicher Aufgaben" nicht gewährt.
Auch Urlaubssperren können ein Ärgernis sein, wenn die Teilnahme an einem Fest von Freunden oder in der Familie wegen Urlaubssperre abgesagt werden muss.
Ist ein Betriebsrat da, entscheidet nicht der Chef allein darüber, ob und wann der Urlaub genommen werden kann.