Betriebsräte im Gastgewerbe – Verbesserungen sind möglich
Von den rund 240.000 Betrieben im Hotel- und Gaststättengewerbe sind nur 3 %, also ca. 7.000, so groß, dass sie einen dreiköpfigen Betriebsrat wählen können.
Zwar sind in der deutschen Wirtschaft Betriebsräte gesetzlich vorgesehen und ganz üblich, im Gastgewerbe wird die Wahl eines Betriebsrates, einer Interessenvertretung der Beschäftigen, von Besitzern oder Direktoren als "Anschlag" auf ihre alleinige Entscheidungsgewalt gesehen. Trotzdem gilt, Betriebsräte sind als Interessenvertreter ihrer Kolleginnen und Kollegen aktiv und sie sind gesetzlich vorgesehen. Deshalb stehen alle Betriebsräte auch unter einem besonderen Kündigungsschutz.
Der Betriebsrat kann auch im Hotel- und Gaststättengewerbe durch die qualifizierte Interessenvertretung und seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. Das kommt allen Kolleginnen und Kollegen zugute.
Viele, die im Gastgewerbe arbeiten, kennen das: Da werden ohne Vorankündigung ganz schnell ein paar Überstunden angeordnet oder man kommt einfach nicht aus dem Betrieb. Irgendwas ist immer noch zu tun und zu wenig Kolleginnen sind es sowieso. Alle privaten Pläne und Verpflichtungen werden durcheinandergebracht. Alleine kann man da oft kaum etwas machen. Mit einem Betriebsrat verbessern Sie Ihre Chancen für planbare Arbeitszeiten und geregelte Freizeit. Der Betriebsrat bestimmt mit über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teildienst und Gleitzeit.
"Ach, Frau Schulz, können Sie nicht in Zukunft vom Frühstücksdienst in unsere Bierkneipe wechseln? Sie wissen ja, der Herr Schneider hat uns schon wieder verlassen - und wir brauchen dort dringend jemanden." In solchen Fällen ist man oft sprachlos - die Arbeit im Frühstücksdienst ist u. U. die einzige Möglichkeit zu arbeiten, die Kinder müssen in die Schule gebracht werden, andere Absprachen in der Familie sind oft nicht möglich. Der Betriebsrat ist bei jeder dieser geplanten Maßnahmen zu informieren. Wenn er Benachteiligungen befürchtet, kann er diesen Planungen widersprechen. Das bedeutet für Sie einen viel besseren Rückhalt, als wenn Sie nur allein dastehen.
Die wirtschaftliche Situation kann ein Betriebsrat kaum beeinflussen, aber er sorgt dafür, dass die sozialen Folgen negativer Entwicklungen soweit wie möglich ausgeglichen werden können. Aber wenn die Arbeitszeiten verkürzt werden sollen, Kündigungen anstehen oder gar eine Betriebsschließung droht, hat er ein gewichtiges Wort mitzureden.
"Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam", heißt es im § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes. Er kann über Alternativen zu Entlassungen verhandeln, z. B. indem es anstelle von Entlassungen vorübergehend Kurzarbeit gibt. Er kann - sind Entlassungen nicht zu verhindern - unter bestimmten Voraussetzungen einen Sozialplan erzwingen, um so die sozialen Härten "abzufedern". Oft überbrückt die Zahlung aus dem Sozialplan die Zeit bis zum nächsten Lohn - dringend geboten für alle. Und merke: "Ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan!"
Auch dieses Problem ist vielen bekannt: Der genehmigte, längst gebuchte Urlaub in den Bergen oder am Meer fällt ins Wasser, weil wider Erwarten ein Kollege krank oder gerade besonders viel zu tun ist. Wegen "dringender betrieblicher Aufgaben" soll der Urlaub dann nicht gewährt werden. Auch Urlaubssperren können ein Ärgernis sein, wenn die Teilnahme an einem Fest von Freunden oder in der Familie deswegen abgesagt werden muss. Ist ein Betriebsrat da, entscheidet nicht der Chef allein darüber, ob und wann der Urlaub genommen werden kann.
"Ein Betriebsrat braucht immer qualifizierten Rat - gut, wenn er dann auf die fachkundige Interessenvertretung der Gewerkschaft NGG zurückgreifen kann." Diese Betriebsratskollegin spricht aus Erfahrung. Sie ist in der NGG und weiß, wie wichtig die Unterstützung und Beratung durch die Fachgewerkschaft ist. Die NGG hilft bei der Wahl eines Betriebsrats. Und sie berät und unterstützt den Betriebsrat während seiner Tätigkeit. Die NGG bietet Seminare, Weiterbildung, Rechtsberatung und umfassende Informationen für Betriebsräte und NGG-Mitglieder. Und sie hat viel Erfahrung durch ihr jahrzehntelanges Wirken und kann auch in kniffligen Fragen helfen.
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