Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und die Gewerkschaft Nahrung-genuss-Gaststätten (NGG) haben sich auf einen bundesweit geltenden Tarifvertrag verständigt.
In den ca. 220.000 Betrieben der Hotellerie und Gastronomie in Deutschland sind rund eine Million Menschen beschäftigt.
Es wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von 150 Euro gewährt, die sich teilweise aus Umwidmung des tariflichen Urlaubsgeldes und einem Arbeitgeberzuschuss finanziert. Darüber hinaus zahlen die Arbeitgeber einen Zuschuss von 16 Prozent, wenn die Beschäftigten die Möglichkeit der Entgeltumwandlung nutzen. Für die Arbeitgeber ist diese Lösung kostenneutral.
Was passiert mit der Einzahlung zur Altersvorsorge?
Ihr Arbeitgeber ist – sofern er dem DEHOGA angehört – verpflichtet, den Betrag von mindestens 150,00 € jährlich auf Ihr persönliches Altersvorsorgekonto einzuzahlen. In jedem Jahr müssen Sie bis spätestens zum 30. Juni eine Information erhalten haben, wie der „Kontostand“ Ihres persönlichen Altersvorsorgekontos aussieht.
Wer hat das entschieden?
Nach der Reform durch die sogenannte „Riester-Rente“ hat die Gewerkschaft NGG darauf gedrängt, dass auch die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe die Möglichkeit einer verwaltungskostenarmen und renditestarken tariflichen Altersvorsorge erhalten. Auf Initiative der NGG hin sind in allen Bundesländern gleichartige Tarifverträge für die Altersvorsorge entstanden. Dabei werden 150,00 € netto jährlich in Ihre persönliche Altersvorsorge eingezahlt.
Wir meinen: Eine Investition die sich durch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile bzw. Arbeitgeberzahlungen besonders lohnt.
Die NGG-Tarifkommissionen haben diesen Tarifverträgen einmütig zugestimmt.
Lohnt sich „Entgeltumwandlung“?
Ja, denn durch den NGG-Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber zu jedem Einzahlungsbetrag ab 50,00 € 16 % selbst dazu. Gemeinsam mit der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis haben Sie einen finanziellen Gewinn, der durch private Altersvorsorgemaßnahmen aus dem Netto-Entgelt nicht zu erzielen ist.
Warum sind Hamburg- Mannheimer und Gerling die ausgewählten
Partner?
Vor Abschluss der Verträge haben die Tarifpartner NGG und DEHOGA ein gemeinsames Auswahlverfahren durchgeführt. Ziel war es, den kostengünstigsten und servicestärksten Anbieter mit sicherer Rendite zu finden.
Die beiden großen deutschen Versicherer Hamburg-Mannheimer und die Gerling Lebensversicherung sind erfahrene Unternehmen in der betrieblichen Altersvorsorge, die jetzt auch die „hogarente“ im Rahmen einer Pensionskasse durchführen.
Beide Unternehmen waren auch bereit, die niedrigen Grundeinzahlungen von 150,00 € zu akzeptieren und trotzdem ein vernünftiges Produkt anzubieten.
Als weiteres wesentliches Merkmal hat NGG durchgesetzt, dass keine „Wechslerkosten“ innerhalb der „hogarente“ entstehen. Wer also bei einem Arbeitgeber arbeitet, der bei Hamburg-Mannheimer Mitglied der „hogarente“ ist und zu einem Arbeitgeber wechselt, der bei Gerling Mitglied der „hogarente“ ist, bezahlt keine Einrichtungsgebühren oder Abschlusskosten. Die Konten werden kostenfrei umgeschrieben. Allerdings ist dies vertraglich nur bei den oben genannten Versicherern geregelt. Die Arbeitgeber konnten auch andere Versicherer auswählen.
Fragen Sie deshalb Ihren Arbeitgeber, ob er die für Sie günstigere Lösung bei der „hogarente“ gewählt hat!
Lohnt sich die „hogarente“ mehr als eine „Direktversicherung“?
Der größte Unterschied ist, dass die „hogarente“ aus dem Brutto gezahlt wird und keine Steuer- und Sozialversicherungsabgaben entstehen. Für die Direktversicherung müssen pauschale Steuern abgeführt werden!
In der „hogarente“ ist dies anders: Hier wird der gesamte Betrag brutto für netto eingezahlt.
Der Einzahlungsbetrag unterliegt keiner Steuer- und Sozialversicherungspflicht, sondern ist steuer- und sozialversicherungsfreies Einkommen. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber bei Ihrer freiwilligen Entgeltumwandlung 16 % aus den von ihm ersparten Sozialversicherungsanteilen hinzuzahlt!
Allerdings müssen die Auszahlungen aus der „hogarente“ dann später im Rentenfall nachgelagert besteuert werden. Üblicherweise ist dieser Steuersatz wegen der Freibeträge allerdings deutlich geringer!