Die Aufgaben des Aufsichtsrats

Zentrale Aufgabe des Aufsichtsrates als Gesamtgremium ist die Überwachung der Geschäftsführung. Der Vorstand ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend seine Geschäftspolitik zu erläutern. Unternehmenspolitische Grundsatzentscheidungen wie Investitionen, Betriebsstilllegungen, Beteiligung an anderen Unternehmen werden dort erörtert. Der Aufsichtsrat ist zuständig für die Bestellung der Vorstands- bzw. Geschäftsführungsmitglieder. Er beauftragt den Wirtschaftsprüfer und prüft den Jahresabschluss. An der Unternehmensleitung ist er nur insofern beteiligt, als ein Teil von Unternehmensentscheidungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.

Mitglied werden

Melden Sie sich hier online an.

Newsletter

Aktuelle Informationen per E-Mail - hier können Mitglieder ngg.aktuell abonnieren.

Dr. Azubi

Stress in der Ausbildung?
Dr. Azubi hilft!

Unser Netzwerk

International:
www iuf.org
In Europa:
www.effat.org

©  Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)  |  wegewerk> wwEdit CMS 3.1.2