In etwa 3.500 Unternehmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten gilt die drittelparitätische Mitbestimmung. Arbeitnehmervertreter erhalten ein Drittel der Sitze. Die Gesellschafter bestimmen die Größe des Aufsichtsrat, dem entweder 3, 6, 9 oder mehr Mitgliedern angehören.