Arbeitgeber der Süßwarenindustrie (BDSI) kündigen Bundesmanteltarifvertrag (MTV)

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie hat den Bundesmanteltarifvertrag für die Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Süßwarenindustrie zum frühest möglichen Zeitpunkt 31. Januar 2007 gekündigt. Dieser Sachverhalt stellt eine absolute Neuheit in den Beziehungen zur Gewerkschaft NGG dar, denn noch niemals war in der Süßwarenindustrie ein MTV durch die Arbeitgeberseite gekündigt worden.

Was will der Arbeitgeberverband?

Aufgrund schriftlicher Aufforderung durch NGG teilte der Arbeitgeberverband nachträglich und sehr allgemein seine Forderung mit: „Wir erwarten eine signifikante Kostenentlastung aus dem MTV.“ Und wenn es heißt: „Die Unternehmen brauchen sie – dringend!“, dann lässt sich nicht wegdiskutieren, dass alle Arbeitnehmer Kostenentlastungen brauchen – während viele Unternehmen hervorragende Gewinne machen und Steuerentlastungen erfahren.
Auf Nachfrage durch NGG wurde der Begriff „signifikante Kostenentlastung“ präzisiert. Gemeint seien Einsparungen von bis zu 10 % (also: massive Verschlechterungen).

Warum fordert der Arbeitgeberverband Verschlechterungen für die Arbeitnehmer?

Zwischenzeitlich begründete der BDSI die Forderung nach Abbau von tarifvertraglichen Leistungen. Die Acrylamid-Problematik, Kosten für Werbung und Marketing oder die Entgelterhöhungen der letzten zehn Jahre müssen als Gründe herhalten! Diese Argumentation findet bei der Tarifkommission der NGG einhellig keinerlei Anerkennung. Ganz im Gegenteil wird es als Unverschämtheit gewertet, wenn z.B. die Entgelterhöhung aus 1996 jetzt über den Mantel zurückgefordert wird. Dieses Spiel „Linke Tasche geben, rechte Tasche nehmen“ wird von den Arbeitnehmern durchschaut und zurückgewiesen.

Arbeitnehmer sollen Verschlechterungen selbst benennen!

Trotz mehrfacher Aufforderung durch NGG lehnte der BDSI es ab, konkrete Bereiche für Verschlechterungen zu benennen. Als zynisch empfand die Große Tarifkommission der NGG mit ungefähr vierzig Betriebsräten aus der Süßwarenindustrie die Aufforderung der Arbeitgeber: „Einzelne Ideen hierzu wollen wir mit Ihnen zusammen entwickeln.“ Ein NGG-Tarifkommissionsmitglied bemerkte sarkastisch: “Es ist ja wirklich nett und zuvorkommend, dass die Arbeitnehmer mitentscheiden dürfen, ob Arm oder Bein amputiert werden soll.“

Welche konkreten Vorstellungen gibt es beim Arbeitgeberverband?

In der Vergangenheit hatten die Arbeitgeber mehrfach Horrorkataloge entwickelt. Zu erwarten sind demnach u.a. die Reduzierung des Weihnachtsgeldes, die Streichung des Urlaubsgeldes oder auch die Kürzung der Entgelte über unbezahlte Arbeitszeitverlängerung.

Genau diese Maßnahmen werden beim Chipshersteller Intersnack ohne jede Verhandlung mit NGG bereits einen Tag nach dem 31.1.2007, nämlich seit dem 1.Februar 2007 bei Neueinstellungen einseitig praktiziert. Das Weihnachtsgeld wurde um 20 % reduziert, das Urlaubsgeld von 414 € ganz gestrichen und der Stundenlohn um ca. 5 % gekürzt. (Anmerkung: Ein stellvertretender Vorsitzender des „Sozialpolitischen Ausschusses des BDSI“ ist hauptberuflich und verantwortlich bei Intersnack beschäftigt.)

Die Position der Betriebsräte und der NGG-Tarifkommission

Es gehört nicht viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, welche „Ideen“ der BDSI entwickeln will und welche Größenordnungen gemeint sind. Die Position der wachsenden Zahl der NGG-Mitglieder in der Süßwarenindustrie ist klar und eindeutig. Auf Tarifkonferenzen in mehreren NGG-Landesbezirken haben bereits 300 Betriebsräte und ehrenamtliche Funktionäre einstimmig die Rücknahme der MTV-Kündigung durch den BDSI gefordert.

  • Das Motto der NGG-Tarifkommission lautet: MTV schützen!

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