Ab 1.11.2007 mehr Geld für IGZ- Zeitarbeitnehmer

Die Entgelte in der Zeitarbeit steigen schrittweise. Die DGB-Tarifgemeinschaft ( zu der die Gewerkschaft NGG gehört ) hat sich mit dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen ( IGZ ) auf neue Tarifverträge geeinigt. Der Tarifvertrag gilt für rund 200.000 Zeitarbeiter/innen der Mitgliedsunternehmen des obigen Verbandes.

Das Stundenentgelt in der Entgeltgruppe 1 (ungelernte Hilfskräfte) steigt im Westen zum 1. November 2007 auf 7,21 € (Ost: 6,24 €) und spätestens zum 1. November 2008 auf 7,51 € ( Ost: 6,50 € ).

Diese letzte Stufe tritt eventuell sogar noch schneller in Kraft: Sie gilt, sobald der Mindestlohn der Entgeltgruppe M nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wird. Das ist abhängig von den politischen Entscheidungen zur Ausweitung des Entsendegesetzes. Gemeinsam mit den anderen DGB Gewerkschaften fordert NGG, dass die von der DGB Tarifgemeinschaft vereinbarten Entgelte für die Zeitarbeit durch die Aufnahme ins Entsendegesetz für alle Zeitarbeitnehmer gelten. Dies verweigert das zuständige Bundesministerium seit Jahren.

Der Tarifvertrag gilt bis dahin für alle Beschäftigten, die bei einem Unternehmen arbeiten, das Mitglied der IGZ ist. Die IGZ –Mitglieder sind auf der Internetseite des Verbandes aufgeführt.

Nach dem Tarifvertragsgesetz haben einen rechtsverbindlichen Anspruch auf die Leistungen nach dem IGZ/DGB Tarifvertrag Mitglieder der DGB Gewerkschaften, also auch Mitglieder der Gewerkschaft NGG.

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