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Kellogg’s

Beschäftigungssicherung bis 2015

Nach neunmonatigen Verhandlungen über eine Beschäftigungssicherung und Standortsicherung in der Bremer Kellogg Manufacturing hat die Gewerkschaft NGG mit dem Arbeitgeber ein umfangreiches Tarifpaket zur Beschäftigungssicherung abgeschlossen.

 

Vorausgegangen waren mehrere Betriebs- und Mitgliederversammlungen und Abstimmungen unter den gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitern im Werk. Der erste Entwurf wurde zunächst mehrheitlich angenommen. Danach aber verlangte die Geschäftsführung nachträglich Änderungen. Dieser neue Entwurf mit den verlangten Änderungen wurde wiederum zur Abstimmung gestellt - und fiel bei den Gewerkschaftsmitgliedern durch. Daraufhin drohte das endgültige Scheitern der Verhandlungen.


Daraufhin konnte in kurzfristigen Gesprächen mit der Geschäftsführung eine erklärende Protokollnotiz vereinbart werden, welche die uneingeschränkte Sicherung der Arbeitsplätze klarstellt. Am Freitag, 3. Juli 2009, empfahl daraufhin die betriebliche Tarifkommission der Gewerkschaften NGG und ver.di die Annahme der ausgehandelten Tarifverträge mitsamt den Protokollnotizen.


Kernbestandteil des Tarifpaketes ist ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und Teilschließungen des Werkes im Zeitraum von 2010 bis 2015. Für diese Sicherheit musste die Belegschaft eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde sowie eine Senkung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes akzeptieren. Für den Fall einer vollständigen Schließung des Werkes wurden vorsorglich eine Rückfallklausel und ein Sozialtarifvertrag vereinbart.


Die Rückfallklausel regelt, dass im Falle einer Werksschließung die eingebrachten Zugeständnisse der Beschäftigten verzinst zurückgezahlt werden müssen. Der Sozialtarifvertrag regelt darüber hinaus Abfindungsregelungen und enthält einen Fonds in Höhe von vier Millionen Euro für Weiterbildungsmaßnahmen.


Damit wurden am Produktionsstandort in Bremen 268 Vollzeitstellen (ca. 285 Personen) für sechs Jahre gesichert. Unklar bleibt weiterhin, was mit den über 100 Beschäftigten in der Kellogg Deutschland GmbH passiert. In der Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft, ebenfalls mit Sitz in Bremen, sollen nach Planungen der Europazentrale massiv Stellen abgebaut werden. Durch das abgeschlossene Tarifpaket sind diese Beschäftigten jedoch nicht geschützt. Der Betriebsrat hat aber die Möglichkeit, auf Basis des abgeschlossenen Sozialtarifvertrages für die Produktionsgesellschaft einen Interessenausgleich und Sozialplan auszuhandeln, was die Bedeutung des Tarifpaketes nochmals betont.

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