Caputh – 4. Februar 2006
„Die Ankündigung der Bundesregierung, im Herbst diesen Jahres ein Konzept für den Niedriglohnbereich vorzulegen, zeugt von einem Erkenntnisgewinn. Wir erwarten eine zügige Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns“, hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Samstag auf einer Veranstaltung der DGB-Region Mark Brandenburg und der Handwerkskammer Potsdam in Caputh erklärt.
„Die Bundesregierung muss Konsequenzen daraus ziehen, dass immer mehr Arbeitgeber versuchen, sich der Bindung von Tarifverträgen zu entziehen. Deshalb muss eine untere Grenze gegen Lohndumping eingezogen werden: Der gesetzliche Mindestlohn muss kommen.“ Als Ziel benannte Möllenberg ein Monatsentgelt von 1.500 Euro brutto. Dies entspreche einem Stundenlohn von fast neun Euro. In einer ersten Stufe müsste ein Mindestlohn bei 7,50 Euro angesiedelt sein.
„Wir brauchen heute einen gesetzlichen Mindestlohn, weil sonst in vielen Branchen eine Existenzsicherung nicht möglich ist und die Menschen trotz Arbeit arm sind“, so Möllenberg. Gerade im Organisationsbereich der NGG gebe es verstärkt Tendenzen, Stammarbeitskräfte durch Billigarbeitskräfte vor allem aus Osteuropa zu ersetzen. Ein verbindlicher gesetzlicher Mindestlohn könne Lohn- und Sozialdumping entgegenwirken. Aus dem gleichen Grund werde NGG am 11. Februar 2006 in Berlin gegen den derzeitigen Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie demonstrieren.