Michaela Rosenberger: Reformieren statt streichen, Sachkundenachweis verbessern!

Liberalisierung des Gaststättengesetzes

Hamburg – 9. Februar 2006
„Eine Reform mit Augenmaß“ hat Michaela Rosenberger, stellvertretende NGG-Vorsitzende, gefordert angesichts der Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU), Neugründungen im Gastgewerbe zu erleichtern. „Das Gaststättengesetz hat sich grundsätzlich bewährt und ist erst in der letzten Legislaturperiode renoviert worden. Zehntausende von Neuanmeldungen jährlich zeigten, dass das Gesetz niemanden vom Betrieb von Gaststätten abhalte.“

Als Besorgnis erregend bezeichnete es die stellvertretende NGG-Vorsitzende hingegen, dass die Insolvenzen im Gastgewerbe 2004 im Vergleich zu 2003 um mehr als zehn Prozent überdurchschnittlich gestiegen seien. Dies zeige, wie wichtig es sei, mit ausreichendem Know-how Gaststätten zu betreiben. „Es ist notwendig, für mehr Sachkenntnis und eine bessere Qualifizierung in der Branche zu sorgen. In den Mittelpunkt einer Reform des Gaststättengesetzes gehört ein qualifizierter Sachkundenachweis, der ein Bestandteil der Gewerbeanmeldung werden sollte.“

Inwieweit die auch in anderen Gesetzen geregelten baurechtlichen Teile des Gaststättengesetzes künftig Bestand haben sollten, sei in Frage zu stellen, so Michaela Rosenberger.

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