Münster – 25. März 2006
„Die von Arbeitgebern und Politikern gebetsmühlenartig vorgetragenen Befürchtungen, ein gesetzlicher Mindestlohn gefährde Arbeitsplätze, entbehren jeder Grundlage“, so der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Gunold Fischer auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Münster. Die Erfahrungen der europäischen Nachbarn mit Mindestlöhnen seien durchweg positiv: Mindestlöhne können sogar zusätzliche Beschäftigung nach sich ziehen. Ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland würde sich in erster Linie positiv auf die schwache Binnennachfrage auswirken. Gerade im Niedriglohnbereich werden höhere Löhne zu einer direkten Ausweitung des privaten Konsums führen. Gleichzeitig würde mit dem Mindestlohn einer ruinösen Preiskonkurrenz ein Riegel vorgeschoben. Das ist nicht nur im Interesse der Beschäftigten, sondern auch der betroffenen Unternehmen.
Fischer verwies darauf, dass die von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und NGG Anfang März gestartete Initiative Mindestlohn „Kein Lohn unter 7,50 Euro“ auf große Resonanz stoße. Bereits 10.000 Unterstützerinnen und Unterstützer hätten sich auf der Homepage www.mindestlohn.de eingetragen.
Der NGG-Vize kündigte an, dass ver.di und NGG ihre Aktivitäten für einen gesetzlichen Mindestlohn in den nächsten Monaten verstärken werden. „Mit unserem Vorschlag zur Ausgestaltung des Mindestlohns und zur Schaffung eines nationalen Mindestlohnrates, der die Bundesregierung unterstützt, könnte auch in Deutschland Anfang nächsten Jahres ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden.“ Knapp drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die heute zu Armutslöhnen arbeiteten, wäre dann eine Existenzsicherung oberhalb der Armutsgrenze möglich.