Hamburg – 3. Mai 2007.
Die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben künftig Anspruch auf tarifliche Mindestlöhne. Arbeitminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat heute die unteren drei Tarifgruppen sowie die Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen für allgemein verbindlich erklärt.
„Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, hat Michaela Rosenberger, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), diese Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit begrüßt. Damit sei vor allem für die Arbeitgeber, die aus den Tarifverträgen geflüchtet sind und Lohndumping auf Kosten ihrer Wettbewerber betreiben, erst einmal eine untere Grenze gesetzt.
„Ein Lohn von 5,34 Euro brutto pro Stunde in der untersten Tarifgruppe zeigt aber auch deutlich, dass sich der Gesetzgeber in dieser Diskussion nicht hinter den Tarifvertragsparteien verstecken kann. Im Hotel- und Gaststättengewerbe sind Tarifverhandlungen auf Grund der Struktur und der Tradition der Branche schwierig. Die untersten Tarifgruppen sind noch kein Garant, Armut trotz Arbeit zu verhindern. Sie setzen lediglich dem freien Fall der Löhne nach unten eine Grenze, und die ist dringend notwendig.“
Michaela Rosenberger bekräftigte die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde.