Möllenberg: „Informantenschutz ist unverzichtbar“

Berlin – 24. Oktober 2007.

„Wenn das Bundeskabinett heute wie geplant höhere Bußgelder und eine Meldepflicht bei angebotenem Gammelfleisch beschließen sollte, so ist das ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend“, hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erklärt.

Den unhaltbaren Zuständen in der deutschen Fleischwirtschaft: Gammelfleischskandale, Tarifbruch, Lohndumping, Werkverträge, illegale Beschäftigung könne nur mit dem Dreiklang von Transparenz, Kontrolle und Informantenschutz begegnet werden: „Auch wenn wir es seit zwei Jahren gebetsmühlenartig wiederholen müssen: NGG fordert, dass Informanten, so genannte „Whistleblower, die auf Missstände hinweisen, einen umfassenden rechtlichen Schutz erhalten. Mitarbeiter aus Fleischbetrieben sollten anonym bleiben können. So kann die Hemmschwelle für kriminelle Machenschaften erhöht werden. Jeder Beschäftigte, der bei der Aufklärung helfe und danach gekündigt werde, solle einen Anspruch von mindestens 18 Monaten Entgeltfortzahlung erhalten“, so Möllenberg.

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