Hamburg – 7. Dezember 2007.
Zu den staatsanwaltlichen Ermittlungen bei der Firma Heidemark (Garrel) erklärt Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG):
„Wenn sich Beschäftigte aus Lebensmittelbetrieben bei Unregelmäßigkeiten oder möglichen kriminellen Machenschaften in ihren Unternehmen vertrauensvoll an uns wenden, dann haben wir im Interesse des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher die Pflicht, die Mitarbeiter und auch ehemaligen Mitarbeiter aufzufordern, sich an die zuständigen Behörden zu wenden und Anzeige zu erstatten.
Damit diejenigen, die Anzeige erstatten, nicht plötzlich ‚Erinnerungslücken’ haben, haben sie schriftlich und nach Rechtsbelehrung eidesstattliche Erklärungen abgegeben. Die Aufklärung ist Sache der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Ermittlungsbehörden.
Im Übrigen sollten im Fall Heidemark nicht Ursache und Wirkung verwechselt werden. Die Beschuldigte versucht erst einmal, vom eigentlichen Thema abzulenken. Unser guter Rat: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Wieder einmal wird aber deutlich, dass der von der Gewerkschaft NGG geforderte Informantenschutz längst überfällig ist. So genannte Whistleblower, die auf Missstände hinweisen, müssen einen umfassenden rechtlichen Schutz erhalten. Mitarbeiter aus Fleischbetrieben sollten anonym bleiben können. Jeder Beschäftigte, der bei der Aufklärung helfe und danach gekündigt werde, solle einen Anspruch von mindestens 18 Monaten Entgeltfortzahlung erhalten.“