Hotelreinigung

Rosenberger: Fremdfirmen müssen Mindestlohn zahlen!

Erfurt – 30. Januar 2008


Angesichts des jüngsten Skandals um Dumpinglöhne in Münchner Luxushotels forderte die stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Michaela Rosenberger, auf einer Tagung von Betriebsräten des Gastgewerbes eine stärkere Kontrolle in den Hotels und der mit der Zimmerreinigung beauftragten Fremdfirmen.

„Es kann ja wohl nicht sein, dass Deutschland im Juli 2007 das Gebäudereinigerhandwerk ins Entsendegesetz aufnimmt und damit den Mindestlohn für die Branche einführt und keiner – weder die Hotels noch die beauftragen Subunternehmen – hält sich an die gesetzlichen Vorgaben“, so Rosenberger.

In München waren Mitte Januar 2008 Zollfahnder in zwei Hilton-Hotels und dem Sheraton-München Westpark auf rumänische und bulgarische Reinigungskräfte gestoßen, die mit Löhnen von bis zu 2,50 pro Stunde abgespeist worden waren. Rosenberger: „Auch wenn das Sheraton sich darauf beruft, der Fremdfirma mehr als den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt zu haben: Die Hotels müssen ihre Subunternehmern stärker kontrollieren. Sonst können auch sie dazu verpflichtet werden, die Differenz zum Mindestlohn nachzuzahlen.“
Leider zeigten die Fälle in München nur die Spitze des Eisberges, so die NGG-Vize weiter. Seit Anfang der 1990er Jahre vergebe die Hotellerie Großteile der Zimmerreinigung an externe Reinigungsfirmen, um auf diesem Weg die Kosten zu reduzieren. Billigend werde durch die Hotels in Kauf genommen, dass beauftragte Subunternehmer ihre Beschäftigten wie Lohnsklaven behandeln. Häufig würden die Reinigungskräfte nicht nach Stunden, sondern nach geputzten Zimmern bezahlt. So habe etwa 2006 eine Zimmerfrau in der Berliner Nobelherberge Ritz Carlton 60 Cent pro Zimmer erhalten.

Rosenberger: „Mit dieser Lohnsklaverei muss nun endlich Schluss sein. Gemeinsam mit den Betriebsräten der Hotels wird NGG dafür sorgen, dass das Entsendegesetz in der ausgegliederten Zimmerreinigung eingehalten wird!“

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