NGG fordert gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro
Hamburg – 12. Februar 2008
„Der Gesetzgeber ist gefordert, wenn Arbeitgeber und ihre Verbände sich weiterhin weigern, die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie zu nutzen und Tarifverträge abzuschließen“, hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erklärt.
„Wir fordern die Arbeitgeberverbände im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Bäckerhandwerk, in der Fleischwarenindustrie, Geflügelschlachtereien, Schlachthöfen und im Fleischerhandwerk noch einmal eindringlich auf, dem Lohndumping Einhalt zu gebieten und zur Tarifsicherheit zurückzukehren.“
Mit dem deutschen Fleischerhandwerk sei die Gewerkschaft NGG in einem „Klärungsprozess“, so Möllenberg, „die anderen Verbände lassen teilweise jegliche Kooperationsbereitschaft vermissen. Tarifautonomie auf dem Papier reicht nicht. Sie muss auch gelebt werden.“
Vor diesem Hintergrund hat Möllenberg die wiederholten Verweise der Unionsparteien auf die Tarifautonomie als „scheinheilige Lippenbekenntnisse“ bezeichnet. Da das Tarifvertragssystem in weiten Teilen, vor allem der Dienstleistungswirtschaft, nicht mehr funktioniere und immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr unter den Schutz eines Tarifvertrages fielen, müsse der Gesetzgeber für eine untere Auffanglinie sorgen. „Die heißt gesetzlicher branchenübergreifender Mindestlohn von zunächst 7,50 Euro, der schrittweise auf neun Euro erhöht werden muss“, forderte der NGG-Vorsitzende.