Aachen – 1. März 2008.
Gleichen Lohn bei gleicher Arbeit in der Leiharbeit, einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro und die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit bis 2011 hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Samstag in Aachen auf einer Veranstaltung seiner Organisation gefordert.
„Die Zahlen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und zum Rückgang der Arbeitslosigkeit sind erfreulich, müssen aber auch kritisch hinterfragt werden: Die Zahl der Leiharbeiter hat sich in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdreifacht. Auch in der Ernährungsindustrie setzt sich der Trend zu Leiharbeit und befristeten Beschäftigungsverhältnissen dramatisch fort. Leiharbeit verdrängt zunehmend reguläre Beschäftigung.“
Auf Leiharbeit zu setzen, sei der falsche Weg, so der NGG-Vorsitzende. Bei vielen Zeitarbeitsfirmen seien prekäre Arbeitsbedingungen ohne Chance auf Weiterbildung oder längerfristige Beschäftigung die Regel. „Leiharbeiter erhalten derzeit bis zu einem Drittel weniger Lohn für dieselbe Arbeit. Wir wollen aber keine Arbeitnehmer erster und zweiter Klasse. Deshalb muss der Grundsatz ‚Equal pay – gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit’ verwirklicht werden.“
Darüber hinaus müsse ein tariflicher Mindestlohn durchgesetzt werden, um die weitere Aushöhlung des Tarifvertragssystems zu verhindern. „Wenn dies nicht gelingt, ist der Gesetzgeber gefordert. Dann muss ein gesetzlicher Mindestlohn, der nicht unter 7,50 Euro liegen darf, eingeführt werden.“ Möllenberg verwies darauf, dass am 1. Mai 2009 die Befristung der Arbeitnehmerfreizügigkeit endet und forderte: „So lange es in Deutschland keine gesetzlich fixierte untere Lohngrenze gibt, sollte die letztmalige Chance zur Begrenzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit genutzt werden. Sie sollte bis 2011 verlängert werden.“