NGG fordert Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit bis 2011
Hamburg – 13. März 2008.
„In der gegenwärtig aufgeheizten Mindestlohn-Debatte werden Ursache und Wirkung verwechselt“, hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), heute erklärt. „Deutschland braucht - auch mit Blick auf die ab Mai 2009 mögliche volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa -eine untere Lohngrenze. Deutschland hat heute schon einen höheren Niedriglohnanteil als Frankreich, Dänemark oder Holland. In keinem anderen Land ist darüber hinaus die Niedriglohnbeschäftigung so stark gestiegen. Zusätzliche Verwerfungen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt in Branchen oder Unternehmen ohne Tarifbindung sind vorprogrammiert. Europaweit ist Deutschland das einzige Land, das nicht in irgendeiner Form dem Lohndumping Grenzen setzt. Vor allem die europäischen Nachbarn mit gesetzlichen Mindestlöhnen haben durchweg positive Erfahrungen gemacht.“
Es sei anzuerkennen, dass die Bundesregierung dies begriffen und mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit für den Post-Mindestlohn ein Zeichen gesetzt habe. Darüber hinaus könne ein gesetzlicher Mindestlohn das Tarifvertragssystem und die Tarifautonomie stärken, die durch den Rückzug einiger Arbeitgeberverbände aus ihrer tarifpolitischen Verantwortung immer weiter ausgehöhlt werde.
„Wenn es nicht gelingt, Tarifstandards zu setzen, die ein Existenz sicherndes Einkommen ermöglichen, oder Arbeitgeber – wie einzelne Landesverbände des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes oder des Bäckerhandwerks – sich weigern, Tarifverträge abzuschließen, dann ist der Gesetzgeber gefordert und muss einen gesetzlichen Mindestlohn, der nicht unter 7,50 Euro liegen darf, einführen. „So lange es in Deutschland keine gesetzlich fixierte untere Lohngrenze in Form eines gesetzlichen Mindestlohns gibt, sollte die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa bis 2011 beschränkt werden“, forderte der NGG-Vorsitzende.