Möllenberg: „Zeitarbeit darf Sozialstandards nicht aushebeln“

Neckarsulm – 12. Juli 2008.


„Zeitarbeit ist kein Sprungbrett in die reguläre Beschäftigung. Sie ist Teil der Niedriglohn-Strategie der Arbeitgeber. Auch in Baden-Württemberg ist der Anteil der Zeitarbeit in einigen Unternehmen aus dem NGG-Organisationsbereich auf bis zu 20 Prozent gestiegen und verdrängt ganze Tätigkeitsbereiche von Stammbelegschaften. Ein wichtiger Schritt der damit einhergehenden Aushöhlung von Sozialstandards entgegenzuwirken, wäre die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz.“ Das hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), auf der Konferenz des NGG-Landesbezirks Baden-Württemberg am Samstag in Neckarsulm gefordert.


„Es ist ein Skandal, dass nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 91.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche gleichzeitig ALG II beziehen müssen. Leiharbeit muss Regeln unterworfen werden, sonst wird sie sich wie ein bösartiges Krebsgeschwür ausbreiten. Es muss der Grundsatz ‚Fair statt prekär’ gelten! Zeitarbeit darf Sozialstandards nicht unterlaufen“, so Möllenberg. In der Zeitarbeit dürften Tarifrechte wie Bezahlung, Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge nicht vorenthalten werden. Die Aufspaltung der Belegschaften in unbefristet, befristet, geringfügig Beschäftigte und Leiharbeitnehmer dürfe nicht dazu führen, dass der Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn“ ausgehebelt werde. „Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden. Leiharbeit müsse zurückgeführt werden auf eine zeitlich begrenzte zusätzliche Beschäftigungsform mit anteiligen Höchstgrenzen an den Stammbelegschaften. Wenn Leiharbeit, dann fair!“

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