Seit Januar 2007 können sich Eltern die gemeinsame Verantwortung für die Kindererziehung leichter teilen. Denn nun erhalten Eltern, deren Kinder nach dem 1.1.2007 geboren werden, ein Elterngeld in Höhe von 67 Prozent ihres früheren Nettoentgeltes als Lohnersatzleistung. Damit hat der Gesetzgeber eine alte Forderung der Gewerkschaftsfrauen umgesetzt.
Der Anspruch auf Elterngeld bemisst sich nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Geburtsmonat und ist bei Verheirateten folglich dann am höchsten, wenn die Steuerklasse III auf der Steuerkarte der Person eingetragen ist, die die Elternzeit in Anspruch nimmt.
Das neue Elterngeld, das nicht mehr für alle gleich ist, sondern sich an den konkreten Einkünften im Jahr vor der Geburt eines Kindes orientiert (Lohnersatzleistung). Das ist erfreulich, aber bei aller Freude ist auch Vorsicht geboten, denn das Elterngeld ist zwar nicht steuerpflichtig, wirkt sich jedoch – wie andere Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld) – auf die Höhe der Einkommenssteuer aus.
Immer mehr Väter nehmen die Elterngeldmonate in Anspruch – mittlerweile schon jeder fünfte.