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Änderungsgesetz zum Elterngeld (BEEG)

Zum 01.01.2009 ist das Änderungsgesetz zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft getreten.

 

Wesentliche Änderungen:

 

  • Einführung einer Mindestbezugsdauer für das Elterngeld von 2 Monaten
  • Flexibilisierung der Antragstellung auf Elterngeld
  • Einführung einer „Großelternzeit“
  • Neuer Berechnungszeitraum bei Wehr- und Ersatzdienst

 

Für die Gewerkschaften sind wichtige Korrekturen unterblieben. Das ist insbesondere

 

  • Eine bessere Regelung für Geringverdienende
  • Die Einbeziehung von Sonderzahlungen in die Berechnung des Elterngeldes sowie eine klare und eindeutige Regelung für Zulagen und Zuschläge
  • Die Einführung von Elterngeld für Großeltern

 

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