Seit Januar 2007 können sich Eltern die gemeinsame Verantwortung für die Kindererziehung leichter teilen. Denn nun erhalten Eltern, deren Kinder nach dem 1.1.2007 geboren werden, ein Elterngeld in Höhe von 67 Prozent ihres früheren Nettoentgeltes als Lohnersatzleistung. Damit hat der Gesetzgeber eine alte Forderung der Gewerkschaftsfrauen umgesetzt.
Mit dem Elterngeld soll verlorenes oder entgangenes Einkommen teilweise ersetzt werden. Wir hoffen, dass damit auch für Väter Anreize geschaffen werden, sich aktiv an der Kindererziehung zu beteiligen. Denn letztlich wird die Geburt eines Kindes auch unter finanziellen Gesichtspunkten betrachtet.
Für nicht berufstätige Mütter und Väter gelten besondere Regelungen, damit auch sie zum Teil in den Genuss eines Elterngeldes kommen.
Info: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
DGB-Broschüre und das NGG-Faltblatt Elterngeld und Elternzeit können von Mitgliedern über unsere Regionen bezogen werden.