Mit der Einführung des AGG im August 2006 hat endlich auch der bundesdeutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinien umgesetzt.
Nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wird teilweise die Auffassung vertreten, dass Maßnahmen zur Förderung bisher benachteiligter Gruppen, z.B. die bevorzugte Einstellung des unterrepräsentierten Geschlechts überhaupt nicht mehr zulässig sind. weiter für Funktionärinnen und Funktionäre