Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)

Mit der Einführung des AGG im August 2006 hat endlich auch der bundesdeutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinien umgesetzt.


Das AGG regelt den Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung von Beschäftigten wegen

  • Rasse
  • ethnischer Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung 
    Behinderung
  • Alter
  • sexueller Identität


Gesetzestext

DGB Broschüre "Frauenspezifische Aspekte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Ein Leitfaden" und das NGG-Faltblatt "Gleichstellung im Betrieb" können von Mitgliedern über unsere Regionen bezogen werden.

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