Mit der Einführung des AGG im August 2006 hat endlich auch der bundesdeutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinien umgesetzt.
Das AGG regelt den Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung von Beschäftigten wegen
Gesetzestext
DGB Broschüre "Frauenspezifische Aspekte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Ein Leitfaden" und das NGG-Faltblatt "Gleichstellung im Betrieb" können von Mitgliedern über unsere Regionen bezogen werden.