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Azubis 2012: Kindergeld für alle

Zum 1. Januar ändert sich so einiges, auch beim Kindergeld für Azubis

Am 1. Januar 2012 tritt eine Änderung in Kraft, auf die viele Auszubildende – und wohl vor allem deren Eltern – lange gewartet haben: Die Eltern von Azubis bekommen jetzt Kindergeld für die komplette Dauer der Ausbildung und unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung der Kinder.  

 
Die neue Regelung, die schon seit Jahren von der NGG gefordert wurde, gilt für alle Auszubildenden unter 25 Jahren. Bisher hatten Eltern von Auszubildenden nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn deren Ausbildungsvergütung unterhalb von 8004,00 Euro brutto im Jahr lag. Der Anspruch auf Kindergeld besteht bereits während der Suche nach einem Ausbildungsplatz und während der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme.
 
Für Rückfragen stehen Mitgliedern die jeweiligen NGG-Regionen zur Verfügung.
 
 

Die Rentenversicherung empfiehlt:

Während Ausbildungsplatzsuche bei Agentur für Arbeit melden

Schulabgänger/Innen sollten sich während der Suche nach einem Ausbildungsplatz bei der Agentur für Arbeit melden. Auf diese Weise könnten Nachteile bei der späteren Rente vermieden werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Denn die Zeit der Ausbildungsplatzsuche werde als so genannte Anrechnungszeit berücksichtigt und begründe spätere Rentenansprüche.

 

Voraussetzung dafür sei, dass die eine Ausbildung suchenden Schulabgänger/Innen zwischen 17 und 25 Jahre alt seien. Nach dem 25. Lebensjahr sei eine Anrechnung nur möglich, wenn man unmittelbar zuvor beschäftigt gewesen sei oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt und Beiträge dafür gezahlt habe. Das gelte auch, wenn man unmittelbar vorher Wehrdienst oder Zivildienst geleistet habe. Darüber hinaus müssten die Jugendlichen mindestens einen Kalendermonat auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sein. Ob sie einen Schulabschluss haben oder nicht, sei dabei nicht entscheidend. (dpa)
 

Aktion der jungenNGG

„Ausbildungsqualität muss stimmen“

„Dance-Mob“ der jungenNGG in Frankfurt/Main

Mit einer Unterschriftenaktion, einem Info-Stand und einstudierten Tanz- und Gesangseinlagen quer durch die Innenstadt von Frankfurt/Main haben rund 100 Teilnehmende der Bundesjugendklausurtagung der jungenNGG am 25. September 2010 auf die Missstände bei der Ausbildung im Gastgewerbe aufmerksam gemacht. weiter lesen

50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz

Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz

Um junge Berufseinsteiger unter 18 Jahren vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz und vor Überlastung zu schützen, hat der Bundestag vor 50 Jahren, am 9. August 1960, das erste Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) verabschiedet. Da die derzeitige Bundesregierung „Ausbildungshemmnisse“ im Gastgewerbe durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abbauen will, hat die DGB-Jugend die Postkartenaktion „Hände weg vom JArbSchG“ gestartet.


Siehe auch NGG-Mediendienst vom 4. August 2010 und DGB-Pressemitteilung vom 6. August 2010.

Ausbildung

„Hürden für Lehrlinge sind zu hoch“

In einem Interview mit dem WESER-KURIER vom 31. Juli 2010 hat der NGG-Vorsitzende Franz-Josef Möllenberg der Wirtschaft vorgeworfen, durch zu hohe Anforderungen an die Qualifikation von Lehrstellenbewerbern die Ausbildungssituation zu verschärfen.
 

Presse

  • 02.04.2011: “Perspektiven für junge Menschen schaffen“
  • 26.10.2010: Arbeitgeber und Bundesregierung verspielen Chance
  • 01.09.2010: Rosenberger fordert Ausbildungsoffensive im Gastgewerbe
  • 04.08.2010: DIHK will Jugendarbeitsschutz verschlechtern
  • 28.07.2010: Möllenberg: "DIHK-Chef driftet an Lebenswirklichkeit vorbei"
  • 11.05.2010: Tarifmauer ist gefallen
  • 17.04.2010: Rosenberger fordert bessere Ausbildung im Gastgewerbe
  • 10.04.2010: Rosenberger: „Gastgewerbe erhält die Quittung“
  • 12.03.2010: NGG fordert reduzierten Steuersatz für Schul- und Gemeinschaftsverpflegung
  • 10.03.2010: Rosenberger: „Leistungsfähigkeit des Gastgewerbes ist in Gefahr“
  • 11.02.2010: Rosenberger: „Ausbildungspakt redet sich schön“

Buch: Leben ohne Mindestlohn

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