Leitbilder der Tarifpolitik

1. Die Arbeitslosigkeit bekämpfen

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Erhalt von Arbeitsplätzen sind die wichtigsten Ziele gewerkschaftlicher Politik. Ohne eine massive Verkürzung der Arbeitszeit ist kein wirksamer Abbau der Arbeitslosigkeit möglich. Eine weitere Verkürzung der Arbeitszeit ist auch angesichts des Einsatzes neuer Technologien und arbeitsorganisatorischer Rationalisierungen nötig um Arbeitsplätze zu sichern. Wir wenden uns strikt gegen eine Verlängerung der tariflichen Arbeitszeit. Zu den Mitteln der Tarifpolitik gehört die nachhaltige Verkürzung der Arbeitszeit in allen Formen:

  • Verkürzung der Wochenarbeitszeit
  • Verlängerung des Urlaubs
  • Abbau von Dauerüberstunden
  • Gleitender Übergang in die Rente

2. Den Lebensstandard verbessern

Wir wollen durch eine aktive Tarifpolitik den Lebensstandard der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern. Die Stärkung der Kaufkraft ist auch für die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere im Ernährungs- und Gastgewerbe, von Bedeutung. Lohnverzicht hingegen schafft keine Arbeitsplätze. Wir brauchen:

  • die Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen
  • den Abbau von Niedriglöhnen
  • eine zeitgemäße Ausgestaltung der Eingruppierungsmerkmale und
  • die Neubewertung von Tätigkeiten und Qualifikationen

3. Die Arbeitszeit gestalten

Die Gestaltung der Arbeitszeit erfolgt häufig im Konflikt zwischen den Flexibilisierungsinteressen der Arbeitgeber und den Arbeitszeitwünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ziel ist es, eine einseitige Arbeitszeitflexibilisierung abzuwehren und den Betriebsrat bzw. die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Arbeitszeitgestaltung zu beteiligen. Wir wollen, daß die Arbeitnehmerinteressen stärker berücksichtigt werden durch:

  • mehr Wahlmöglichkeiten
  • Förderung der Teilzeitarbeit und mehr sozialen Schutz für Teilzeitbeschäftigte
  • Anspruch auf Freistellungen und
  • die Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten

4. Mehr soziale Sicherheit

Angesichts des massiven Sozialabbaus, der Einschränkung von Arbeitnehmerrechten, zunehmender Lohn- und Standortkonkurrenz sowie der Angriffe der Arbeitgeber auf das Tarifsystem muss mehr soziale Sicherheit erstritten werden. Durch Tarifvertrag soll: 

  • der Kündigungsschutz, insbesondere für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geregelt werden.
  • die private und betriebliche Altersversorgung durch Tarifverträge weiter gefördert werden. Wie schon in über 400 Tarifverträgen können Rentenbausteine dazu beitragen.

5. Chancengleichheit von Frauen und Männern

Frauen werden gesellschaftlich in vielerlei Hinsicht weiterhin benachteiligt. Auch in der Betriebs- und Tarifpolitik sind die Gleichstellung und Chancengleichheit  wichtige Ziele. Wir benötigen weitere Initiativen zur Neubewertung der Arbeit. Dazu zählen:

  • die Umsetzung der Forderung "Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit"
  • die Verbesserung der Chancengleichheit bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sowie
  • die gezielte Förderung von Frauen für qualifiziertere Tätigkeiten, insbesondere durch Angebote der betrieblichen Aus- und Weiterbildung.

6. Beruf und Familie vereinbaren

Männer und Frauen sollen Berufstätigkeit, Partnerschaft und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren können. Deshalb brauchen wir

  • das Recht auf vorübergehende oder ständige Teilzeitarbeit oder auf Freistellung, wenn Kindererziehung oder die Pflege erkrankter Familienmitglieder dies erfordern, sowie
  • eine familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung, z.B. wenn Kinder betreut werden müssen.

7. Mehr Mitbestimmung am Arbeitsplatz

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen beteiligt sein, wenn Entscheidungen ihren Arbeitsbereich oder sie persönlich betreffen. Betriebsräte brauchen bei Betriebsänderungen und dem Einsatz neuer Technologien mehr Mitbestimmung. Neue Formen der Arbeitsorganisation, z.B. Team- und Gruppenarbeit, führen zu neuen Leistungsanforderungen. Deshalb sind auch die

  • Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und im Betrieb zu erweitern. Rahmenbedingungen dafür sind in Tarifverträgen zu regeln.

8. Die berufliche Weiterbildung fördern

Aufgrund des technologischen Wandels nimmt der Bedarf an beruflicher Weiterbildung zu. Durch die Tarif- und Betriebspolitik sollen zukünftig Rahmenregelungen zur beruflichen Qualifikation vereinbart werden, die betrieblich ausgestaltet werden können. Hier sind u.a. zu regeln:

  • betriebliche Schulungsmaßnahmen
  • Weiterbildungskosten und
  • Freistellungsansprüche

9. Die Gesundheit schützen

Hohe körperliche und psychische Belastungen, Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit prägen die Arbeitsbedingungen im Ernährungs- und Gastgewerbe. Es sind deshalb Initiativen zur Humanisierung der Arbeit und zum Gesundheitsschutz erforderlich. Dazu gehören:

  • Freizeitausgleich für Schichtarbeit
  • Kurzpausen bei besonders belastenden Arbeitsbedingungen
  • Freizeit statt Erschwerniszuschläge
  • Gesundheits- und Umweltschutz sind stärker miteinander zu verbinden.

10. Die NGG stärken
Unsere Forderungen können wir nur durchsetzen, wenn wir stark sind. Darum ist es für alle Mitglieder eine ständige Aufforderung, auch andere Kolleginnen und Kollegen von den Vorteilen und der Notwendigkeit einer starken NGG zu überzeugen.

  • Wir wollen, daß Du uns bei der Werbung neuer 
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Für weitere Informationen, Auskünfte und Beratung stehen die NGG-Betriebsräte und die örtlichen NGG-Büros unseren Mitgliedern gern zur Verfügung.

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