Der weltweite Schutz für Unfälle außerhalb des Berufes - eine Leistung der Gewerkschaft NGG, die in Ihrem Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
Wer mindestens ein Jahr NGG-Mitglied ist, genießt zusätzlichen Versicherungsschutz, wenn in der Freizeit oder zu Hause, unterwegs oder im Urlaub ein Unfall passiert. Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind durch die Berufsgenossenschaft ja nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, im Betrieb und auf dem Weg zur und von der Arbeit versichert.
Kürzere Arbeitszeiten und längerer Urlaub, das sind hart erkämpfte Erfolge der Gewerkschaft NGG. Damit verbunden sind mehr Freizeit, mehr Reisen, mehr sportliche Aktivitäten. Aber auch in der Freizeit, bei Sport und Spiel treten Unfälle auf. Niemand ist davor sicher. Vor den finanziellen Folgen eines Freizeitunfalls sind Sie jedoch durch die Freizeit-Unfallversicherung der Gewerkschaft NGG geschützt.
Die Gewerkschaft NGG hat für ihre Mitglieder einen Gruppen-Unfallversicherungsvertrag mit der Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG abgeschlossen, der allen Mitgliedern der Gewerkschaft NGG, die der Gewerkschaft mindestens 12 Monate angehören und für diese Zeit satzungsgemäße Beiträge gezahlt haben, eine spezielle Freizeit-Unfallversicherung gewährt.
Die Freizeit-Unfallversicherung gewährt folgende Leistungen:
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag. Im Schadensfall wenden Sie sich an unser Regionalbüro in Ihrer Nähe. (Standorte)