Streikunterstützung/ Gemaßregeltenunterstützung

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer braucht im Streikfall finanzielle Sicherheit. Diese bietet die Gewerkschaft NGG ihren Mitgliedern durch die Streikunterstützung. Nach der Satzung der Gewerkschaft NGG stehen den Mitgliedern Unterstützungsleistungen bei Streik, in besonderen Notfällen und bei Maßregelungen durch den Arbeitgeber zu.


Die Streikunterstützung beträgt je Woche nach einer Beitragsleistung von mindestens

 

  • drei Monaten - das 12fache,
  • zwölf Monaten - das 16fache des durchschnittlichen Monatsbeitrages

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