Die Satzung der Gewerkschaft NGG ist die Grundlage unserer Arbeit für unsere Mitglieder und für unser politisches Handeln. Unsere Satzung ist der Wegweiser für unsere Leistungen und der Kompass für unsere Organisation auf den Weg in die Zukunft. Sie finden hier einen Link, der Ihnen den Download (112 KB) unserer aktuellen Satzung ermöglicht.
Besonders wichtig ist uns der § 3. Dieser Paragraph legt unsere Aufgaben und Ziele fest.
§ 3 Aufgaben und Ziele
Die Gewerkschaft hat unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit gegenüber den Unternehmen, Regierungen, Verwaltungen, politischen Parteien und Konfessionen insbesondere die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen der Mitglieder zu fördern. Dies soll vornehmlich erreicht werden durch:
- Zusammenschluss aller zum Organisationsbereich gehörenden Arbeitnehmer/innen zum gemeinsamen Handeln. Sie haben als Gewerkschaftsmitglieder unter Ausschluss aller parteipolitischen, religiösen und rassischen Tendenzen das Recht zur freien, sachlichen Meinungsäußerung in allen gewerkschaftlichen Angelegenheiten und die Verpflichtung, für die NGG zu werben und sich für ihre Ziele einzusetzen.
Die Mitgliedschaft in der NGG ist mit der Zugehörigkeit zu rechts- und linksextremistischen Gruppierungen unvereinbar.
- Eintreten für die Menschenrechte und für die Erhaltung des Friedens in Freiheit.
- Eintreten für den Umweltschutz.
- Eintreten für den Ausbau des sozialen und demokratischen Rechtsstaates.
- Bekämpfung aller antidemokratischen Einflüsse und Bestrebungen.
- Einflussnahme auf die Gesetzgebung in wirtschafts-, sozial- und gesellschaftspolitischen Fragen.
- Mitwirkung bei der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes und bei der Durchsetzung der Mitbestimmung.
- Erzielen günstiger Löhne, Gehälter und Arbeitsbedingungen durch den Abschluss von Tarifverträgen.
- Eintreten für die Gleichberechtigung und die Chancengleichheit von Frauen und Männern. Besonderer Schutz und Förderung der Frauen und Jugendlichen in wirtschafts-, tarif- und sozialpolitischer Hinsicht.
- Gewerkschaftliche Vertrauensleute, Senioren/innen, Frauen- und Jugendarbeit nach den vom Hauptvorstand beschlossenen Richtlinien. Heranbilden eines guten gewerkschaftlichen Nachwuchses, Förderung der Jugendpflege und Solidarität, Einflussnahme auf das Schul- und Bildungswesen.
- Förderung des demokratischen Bewusstseins und des gewerkschaftlichen Wissens der Mitglieder, Schulung und Bildung der Betriebsräte und Vertrauensleute.
- Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und den im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften.
- Aktive Mitgestaltung der europäischen und internationalen Gewerkschaftspolitik - insbesondere im Rahmen der Arbeit und Aufgaben in der Internationalen Union der Lebensmittel-, Landwirtschafts-, Hotel-, Restaurant-, Café- und Genussmittelarbeiter-Gewerkschaften (IUL) und in der Europäischen Föderation der Nahrungsmittel-, Agrar- und Tourismusgewerk-schaften in der IUL (EFFAT).
- Herausgabe einer Zeitschrift für NGG-Mitglieder und weiterer Mitteilungen und Informationen.
- Rechtsschutz bei allen Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis und der Sozialversicherung.
- Unterstützung der Mitglieder bei Arbeitskämpfen und in besonderen Fällen.