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EuGH-Entscheid zu Unisex-Tarifen bei Versicherungen

Europäischer Gerichtshof bestätigt NGG-Tarifpolitik

Hamburg - 1. März 2011.


Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach Versicherungen künftig einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten müssen, sieht Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) als Bestätigung für die Tarifpolitik seiner Organisation.


„Die NGG hat in allen Tarifverträgen zur Altersvorsorge Wert auf Unisex-Tarife gelegt. Das war kein Selbstgänger in den Tarifverhandlungen“, so Güster. „Wir haben aber die Arbeitgeber überzeugen können, dass die Frauen nicht zusätzlich zu ihren niedrigeren Einkommen auch noch bei der tariflichen Altersvorsorge mit einem Risikofaktor Geschlecht bestraft werden dürfen.“

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