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Arbeitnehmerfreizügigkeit für neue EU-Staaten

„Mindestlöhne gegen Lohndumping“

Hamburg, 3. April 2011

 

„Wer es ernst meint mit dem sozialen Frieden, sozialer Marktwirtschaft und anständigen Einkommen, sollte beim Thema Lohndumping und Mindestlöhne endlich die neoliberalen Regierungsscheuklappen ablegen“, so der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg. Er erinnerte daran, dass nicht einmal vier Wochen bleiben, um einen Schutz vor zusätzlichem Lohndumping durch osteuropäische Billiganbieter aufzubauen.


Ab 1. Mai gelten die Bestimmungen der „Arbeitnehmerfreizügigkeit“, die Bürgerinnen und Bürgern aus EU-Mitgliedstaaten gestatten, ohne Arbeitserlaubnis in einem anderen EU-Land zu arbeiten, auch für die neuen EU-Länder Polen, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Ungarn. Entsprechende Übergangsfristen für Rumänien und Bulgarien laufen zum Jahresende aus.


Um Lohndumping und einem damit verbundenen Arbeitsplatzverlust entgegenzutreten, fordert die NGG von der Bundesregierung eindeutige Regeln, zu denen zuallererst die Forderung nach „Gleichem Lohn für gleiche Arbeit“ gehört.


Als Lohnuntergrenze muss ein flächendeckender Mindestlohn eingeführt werden, gleichzeitig fordert die Gewerkschaft die Aufnahme aller Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, damit Mindestlohntarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können.


Die Frage der Selbständigkeit müsse zudem nach den bundesdeutschen Regeln festgeschrieben werden, um der Lohndrückerei durch scheinselbständige Minimalverdiener ein Ende zu bereiten.


Möllenberg: „Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Frau Merkel und ihre Regierungsmannschaft sollten endlich damit anfangen, vernünftige Schutzmechanismen zu gestalten.“

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