NGG: Nur Mindestlöhne und Equal Pay helfen gegen Lohndumping
Himmelkron, 9. April 2011
Angesichts der ab 1. Mai geltenden Bestimmungen zur „Arbeitnehmerfreizügigkeit“ für acht neue osteuropäische EU-Länder forderte der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg, die Bundesregierung auf einer Konferenz seiner Organisation im oberfränkischen Himmelkron erneut auf, dem Missbrauch von osteuropäischen Billigstlohn-Arbeitskräften „energisch einen Riegel vorzuschieben“.
„Auch wenn es Frau Merkel nicht hören will: Gegen Lohndumping helfen nur verbindliche, flächendeckende Mindestlöhne für alle Branchen und gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit (Equal Pay)“, so der NGG-Vorsitzende.
In drei Wochen können auch Arbeitnehmer aus Polen, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, der Slowakei, Slowenien und Ungarn ohne Arbeitserlaubnis eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. Für sie gelten in Betrieben, in denen Tarifentgelte gezahlt werden, dieselben Bedingungen wie für deutsche Arbeitnehmer. Für Leiharbeiter gibt es ab 1. Mai inzwischen eine gesetzliche Lohnuntergrenze.
„Alle anderen Arbeitssuchenden aus diesen Ländern“, so Möllenberg, „können durchaus auch zu Niedrigstlöhnen beschäftigt werden. Das ist für die Kolleginnen und Kollegen aus den acht neuen EU-Staaten diskriminierend, für unsere Beschäftigten Arbeitsplatz gefährdend und zwingt Unternehmen, die mit tariflich geschützten Löhnen und Gehältern arbeiten, einen Konkurrenzkampf mit unverantwortlichen Billigheimern auf.“
Möllenberg: „Die christliche Bundesregierung versündigt sich an Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wenn sie nicht endlich in die Gänge kommt. Es ist höchste Eisenbahn!“