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Güster:

"Gesetzlicher Mindestlohn – sofort!“

Remscheid – 1. Mai 2011

 

Eine sozial gerechte und faire Gestaltung der Arbeitnehmer-Freizügigkeit sowie die unverzügliche Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro hat der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Claus-Harald Güster auf der heutigen Kundgebung zum 1. Mai in Remscheid gefordert.
Ab dem 1. Mai sind die Einschränkungen bei der Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beigetreten sind, aufgehoben.

 

„Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundprinzipien des zusammenwachsenden Europas“, betont der NGG-Vize. „Grundlage für die Akzeptanz der grenzüberschreitenden Freiheiten ist aber die Existenz des fairen Wettbewerbs. Und das bedeutet: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit statt Lohndumping und prekäre Arbeitsverhältnisse!“

 

„Die Einführung eines gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohnes ist umso dringlicher“, so Güster. Auch wenn die neue Zahlen über den deutschen Arbeitsmarkt erfreulich sind, sei dies kein Grund zur Euphorie. An vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehe der Aufschwung vorbei. Das große Problem sei die zunehmende Spaltung des Arbeitsmarkts. Zu viele Beschäftigungsverhältnisse seien unsicher, weil es sich um befristete Verträge, Minijobs oder Stellen als Leiharbeiter handele. „Diese Zweiklassen-Gesellschaft ist auf Dauer gefährlich“, so Güster.

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