Berlin - 28. September 2011.
Zu den Berechnungen der „Fiskalischen Kosten eines gesetzlichen Mindestlohns“, die das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft heute veröffentlicht hat, hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erklärt:
„Sie können es nicht lassen mit ihren Drohgebärden aus dem Elfenbeinturm der Wissenschaft. Der gesetzliche Mindestlohn wird kommen, er muss kommen – spätestens mit einem Regierungswechsel 2013. Diese Studie entlarvt sich selbst mit ihrer Annahme von Arbeitsplatzverlusten und in der Folge 5,7 Milliarden Euro Arbeitslosengeld.
Es werde völlig außer acht gelassen, dass der Staat heute mit mehr als zehn Milliarden Euro jährlich Unternehmen durch Zahlungen an so genannte Aufstocker subventioniere. In keinem europäischen Land mit gesetzlichem Mindestlohn sei ein Negativ-Effekt bei Arbeitsplätzen nachweisbar. Das Gegenteil sei der Fall: Infolge eines Existenz sichernden Einkommens werde die Binnennachfrage gestärkt, die Einkommen von bis zu vier Millionen Vollzeitbeschäftigten und etwa fünf Millionen geringfügig Beschäftigten werde verbessert. Kurzfristig entstünden mehrere hunderttausend neue Arbeitsplätze*. Auch die bereits in Deutschland geltenden Mindestlöhne hätten unter dem Strich keine Arbeitsplätze vernichtet. Dies belegten mehrere Studien.
Die Gewerkschaft NGG unterstütze die wachsende Zahl der Befürworter eines Mindestlohns auch in der Union, allen voran die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), die mit ihrem Mindestlohn-Antrag auf dem nächsten CDU-Parteitag in die richtige Richtung gehe, erklärte Möllenberg.
Umfragen belegten immer wieder, dass sich die Mehrheit der Menschen in der Bundesrepublik schon lange für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ausspreche, „einen Existenz sichernden in Höhe von mindestens 8,50 Euro pro Stunde“, so der NGG-Vorsitzende.
*Klaus Bartsch. Mindestlohnstudie 2009 (Im Auftrag der Initiative Mindestlohn)