Hannover – 4. März 2010.
„Die jüngste Berichterstattung über sittenwidrige Löhne, die dann noch über so genannte Kombilohnmodelle aufgestockt werden müssen, macht deutlich, dass mit den skandalösen Hungerlöhnen endlich Schluss gemacht werden muss “, entrüstete sich Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Hannover.
Seine Gewerkschaft begrüße zwar, dass die Jobcenter aufgrund des gewerkschaftlichen Drucks mittlerweile begonnen hätten, derartige Arbeitsverhältnisse nicht mehr zu vermitteln und ALG-II-Leistungen zurückzufordern. Entscheidend sei nun aber, so der NGG-Chef, „dass die Bundesregierung endlich handeln muss. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist notwendiger denn je. Wir werden da nicht lockerlassen.“
Er erinnerte daran, dass nur noch rund zwei Drittel der Beschäftigten in Westdeutschland und rund die Hälfte in Ostdeutschland unter den Schutz eines Tarifvertrages fallen. „Wenn sich die Arbeitgeber weigern, Tarifverträge abzuschließen – wie teilweise im Bäckerhandwerk oder in der Fleischwirtschaft – oder sich nicht an Tarifverträge halten – wie im Gastgewerbe, dann muss der Gesetzgeber handeln“, forderte Möllenberg. Er empfehle der Politik allerdings, dass eine Lohnuntergrenze nicht in der Größenordnung von drei Euro zementiert werden dürfe, sondern „7,50 Euro plus“ das Gebot der Stunde seien.