Hamburg – 18. März 2010
„Für das Gastgewerbe in Deutschland mit einer Million Beschäftigten muss der Gesetzgeber die Blockadehaltung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) aufbrechen und einen branchenübergreifenden, gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro einführen“, fordert die stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Michaela Rosenberger.
Während die Arbeitgeber anderer Branchen wie z.B. des Dachdeckerhandwerks, des Einzelhandels oder des Gebäudereinigerhandwerks das Thema Mindestlohn gemeinsam mit den Gewerkschaften unterstützen, lehne der DEHOGA einen solchen Schritt ab und dulde damit sittenwidrige Löhne.
„Die soziale Absicherung von Menschen darf doch nicht davon abhängen, ob sie zufällig in einer Branche arbeiten, in der der Arbeitgeber geneigt ist, einen Mindestlohn zu zahlen. Statt an einem Flickenteppich aus Branchenmindestlöhnen zu weben, sollte die schwarz-gelbe Koalition endlich einen Branchen übergreifenden Mindestlohn einführen“, so Rosenberger.