Berlin – 22. Juni 2010.
Zur Normenkontrollklage gegen das Gentechnikgesetz, die morgen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird, hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Dienstag erklärt:
„Sollte sich Sachsen-Anhalt in Karlsruhe durchsetzen, wird die Unterscheidung von gentechnikfreien und gentechnikveränderten Lebensmitteln nicht mehr möglich sein. Die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher wäre damit gefährdet.
Die Angaben im Standortregister, das Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen ausweist, dürfen nicht eingeschränkt werden, weil sonst Verunreinigungen in der Lebensmittelkette nicht zurückverfolgt werden können. Die Transparenz muss erhalten bleiben.
So lange die Risiken von gentechnisch veränderten Organismen und Sorten nicht geklärt und ausgeschlossen sind, lehnen wir jedweden Anbau, Handel und jedwede Verarbeitung ab und fordern eine Ablehnung des Normenkontrollantrags.
Notwendig sind mehr Transparenz und eine intensivere gesellschaftspolitische Diskussion über Chancen und Risiken von grüner Gentechnik. Das Label ‚Ohne Gentechnik’ zur Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel muss gestärkt werden.“