Die Gewerkschaft NGG hat gemeinsam mit den unterschiedlichen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden aus verschiedenen Branchen in komplizierten Auswahlverfahren festgelegt, welche Pensionskasse für die betriebliche Altersvorsorge den Zuschlag erhalten soll. Mittlerweile gibt es bei NGG weit über 300 Tarifverträge zur Altersvorsorge u.a. in den Bereichen Süsswarenindustrie, Milchwirtschaft, Mineralbrunnenindustrie, Erfrischungsgetränke, Nährmittel, Brauwirtschaft, Tabak, Fleischwirtschaft, Obst und Gemüse.
Die Entscheidung fiel grundsätzlich auf die Pensionskasse Ernährung und Genuss (P-EG), einem besonderen Abrechnungsverband bei der Hamburger Pensionskasse.
Aus den Arbeitgeberbeiträgen und der möglichen Entgeltumwandlung entsteht gegenüber der Pensionskasse P-EG der individuelle Anspruch des Arbeitnehmers auf folgende Leistungen (Tarif F):
Altersrente
Lebenslange Zahlung einer monatlichen Altersrente frühestens ab dem 60. Lebensjahr und spätestens ab dem 65. Lebensjahr.
Invalidenrente
Nach dreijähriger Wartezeit (= Beitragszahlungen von mind. 3 Jahren) Zahlung des jeweils erreichten Rentenanspruchs während der Dauer der Invalidität (nach Vorlage eines Rentenbescheids der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit).
Hinterbliebenenrente
Nach dreijähriger Wartezeit (= Beitragszahlungen von mind. 3 Jahren) lebenslang Zahlung von 60 Prozent des jeweils erreichten Rentenanspruches an den hinterbliebenen Ehepartner des Versicherten, wenn die Ehe mindestens zwei Jahre bestanden hat. Ist der Hinterbliebene mehr als 15 Jahre jünger als der verstorbene Versicherte, vermindert sich die Hinterbliebenenrente um bis zu acht Fünfzehntel. Bei erneuter Eheschließung der Hinterbliebenen wird eine Abfindung bis zur Höhe von 5 Jahresrenten gezahlt.
Waisenrente
Nach dreijähriger Wartezeit (= Beitragszahlungen von mind. 3 Jahren) Zahlung bis zum 18. Lebensjahr, im Falle einer Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr zuzüglich der Wehr- oder Zivildienstzeit. Die Waisenrente beträgt 20 Prozent, die Vollwaisenrente 40 Prozent des Versichertenanspruchs.
Beitragsrückzahlung
Tritt der Versorgungsfall innerhalb der Wartezeit (= Beitragszahlungen von mind. 3 Jahren) ein, werden sämtliche eingezahlten Beiträge dem Arbeitnehmer erstattet.
Keine Gesundheitsprüfung
Das Vorsorgekonto wird für jeden Arbeitnehrner eingerichtet. Kein Arbeitnehmer muss sich vorher einer Gesundheitsprüfung unterziehen oder einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen.
Kapitalabfindung
Kleinrenten bis zu 1 Prozent der gültigen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell ca. 51 EUR monatlich) können mit dem gesamten Deckungskapital abgefunden werden. Für höhere Renten, die in mehr als 12 Jahren aufgebaut wurden, gilt ein Kapitalwahlrecht.
Kapitalwahlrecht
Auszahlung des Deckungskapitals der Altersrente; die Hinterbliebenenrente bleibt erhalten. Ausübung der Option im 57. Lebensjahr, wenn mindestens 12 Jahre Seitragszahlungen in die Pensionskasse geleistet wurden.
Hypothekendarlehen
Die P-EG gewährt den Mitgliedern Hypotheken zu Sonderkonditionen. Zu Beginn des Jahres 2005 lagen die Effektivzinsen für 10 Jahre bei 3,91 Prozent.
Transparenz
Jeder Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber jährlich einen von der P-EG erstellten Kontoauszug, aus dem die erreichte Anwartschaft sowie die bereits erworbenen Leistungen aus der Überschussbeteiligung hervorgehen.