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Voller Krankenversicherungsbeitrag für Betriebsrenten

  1. Mit der Gesundheitsreform wurde fast unbemerkt beschlossen, was jetzt allen Betroffenen bitter aufstößt: Ohne Übergangs- oder Vertrauensschutzregelungen müssen pflichtversicherte RentnerInnen seit dem 1. Januar 2004 den vollen Krankenversicherungsbeitrag (bisher halber KV-Beitrag) für ihre Betriebsrenten zahlen. Diese Verdoppelung von 50 auf 100 Prozent Krankenversicherungsbeitrag bedeutet für viele RentnerInnen eine erhebliche Mehrbelastung. Die neue gesetzliche Regelung gilt auch für NeurentnerInnen hinsichtlich der Einmalzahlungen aus Direktversicherungen, die die Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für die ArbeitnehmerInnen angelegt haben.

  2. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften haben während des Gesetzgebungsverfahrens diese Beitragsneuregelung abgelehnt und bemühen sich derzeit um deren Rücknahme beziehungsweise Änderung hin zu einer mehrjährigen Übergangs- oder Vertrauensschutzregelung.

  3. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die neue Regelung verfassungskonform ist. NGG-Mitglieder, die gegen den Bescheid ihrer Krankenkasse über die Beitragserhöhung bei Betriebsrenten oder Direktversicherungen Widerspruch einlegen wollen, können den NGG-Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Entsprechende Auskünfte erteilen die zuständigen NGG-Regionalbüros.

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