Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es 5 Durchführungswege

Direktzusagen

als klassischer Weg der betrieblichen Altersvorsorge werden auch als Pensionszusagen bezeichnet. Sie beziehen sich direkt auf ein Arbeitsverhältnis.

Deshalb ist die Übertragbarkeit nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber wechselt. Auch bei Arbeitslosigkeit kann die zusätzliche Altersvorsorge nicht fortgeführt werden.

Ausserdem sind Direktzusagen von der Riesterförderung generell ausgeschlossen.

Auch für den Arbeitgeber gibt es bei Direktzusagen Nachteile z.B. in der Verwaltung, aufgrund von Unverfallbarkeitsvorschriften oder wegen steigender Lebenserwartung.

Deshalb haben NGG und Arbeitgeber in den meisten Tarifbereichen die Direktzusage für betriebliche Altersvorsorge nicht vorgesehen.

Unterstützungskassen

werden von Riester ebenfalls nicht gefördert. Auch für diesen Durchführungsweg gibt es also keine Zulagen und keinen steuerlichen Sonderausgabenabzug.

Ferner ist es nur möglich, Beiträge in gleicher oder steigender Höhe zu entrichten. Oftmals wird es aber für einen Arbeitnehmer in einem Jahr möglich sein, etwas für die eigene Rente zu tun, während im folgenden Jahr nur weniger oder auch keine Beitragsleistung möglich ist. Auch bei einem Arbeitsplatzwechsel entstehen Probleme.

Die Arbeitgeberseite hat ebenfalls Probleme bzw. Nachteile wie beispielsweise die Verpflichtung, zur Absicherung der Renten bestimmte Beträge in den Pensionssicherungsverein einzuzahlen.

Deshalb haben NGG und Arbeitgeber in ihren Tarifverträgen in der Regel auf diesen Durchführungsweg verzichtet.

Direktversicherungen

wurden als Lebensversicherung bis Ende 2004 bzw. darüber hinaus als "Altersverträge" über den Arbeitgeber pauschalversteuert für den Arbeitnehmer abgeschlossen. Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlung war bis Ende 2004 nicht möglich. Wichtig ist auch, dass die Verwaltungs- und Abschlusskosten (Provisionen für Vertreter, Werbungskosten, Vertriebskosten, Dividenden für Aktionäre) oftmals sehr hoch sind. Die genannten Punkte wirken sich natürlich auf die Rendite aus.

In vielen Tarifgebieten haben deshalb Gewerkschaft NGG und die Arbeitgeberseite einvernehmlich den Weg der Direktversicherung nur in Ausnahmefällen vorgesehen.

Pensionsfonds

sind erst mit dem Altersvermögensgesetz nach 2001 als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland eingeführt worden. Erfahrungen hiermit fehlen folglich oftmals.

Von der Konstruktion her ähnelt der Pensionsfonds der Pensionskasse. Allerdings ist beim Pensionsfonds eine andere Geldanlagestrategie vorgesehen, indem der Aktienanteil nicht nur 35 Prozent, sondern bis 100 Prozent betragen kann. Das bietet zwar hohe Gewinnchancen, beinhaltet aber auch hohe Risiken.

Wer hat nicht die Nachrichten von Kurseinbrüchen am Aktienmarkt im Ohr? NGG und Arbeitgeber bevorzugen deshalb regelmässig die Sicherheit.

Pensionskassen

bieten für betriebliche Altersvorsorgebeiträge alle staatlichen Fördermöglichkeiten, die es gibt. Erstens sind steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge möglich. Zweitens sind die Voraussetzungen für pauschalbesteuerte und sozialversicherungsfreie Einzahlungen gegeben. Und drittens können auch Riester-geförderte Beiträge eingebracht werden.

Weitere Vorteile: Es sind flexible Einzahlungen möglich: Das eine Jahr mehr, das andere Jahr weniger. Frauen können bei gleichen Beiträgen bei der PEG die gleiche Rente erhalten wie Männer.

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