Die Gewerkschaft NGG und die Arbeitgeber des Bäckerhandwerks haben Ende einen Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen.
Eckpunkte:
- Die betriebliche Altersvorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bäckerhandwerk wird bei der Pensionskasse der Signal Iduna durchgeführt. Die Tarifvertragsparteien schließen eine Rahmenvereinbarung ab und sichern damit für die Beschäftigten deutlich günstigere Vertragsbedingungen, als es in der Regel Einzelverträge bieten.
- Ein gemeinsamer Beirat wird die Durchführung der Altersvorsorge bei der Pensionskasse kontrollieren.
- Der Arbeitgeber zahlt jährlich 80 Euro in die Pensionskasse ein. In den östlichen Bundesländern werden die 80 Euro in Stufen erreicht:
2003: 40 Euro,
2004: 60 Euro,
2005: 80 Euro.
Teilzeitbeschäftigte erhalten den Arbeitgeberbeitrag anteilig im Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur Vollzeitarbeit.
- Es ist möglich, weitere Entgeltbestandteile in Höhe von mindestens 150 Euro jährlich in die Altersvorsorge einzuzahlen. Bei der Entgeltumwandlung entfallen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die Ersparnis liegt – je nach Steuerklasse und Krankenkasse – zwischen 30 und 50 Prozent.
- Ab 2003 führen die Betriebe keine Beiträge zur Zusatzversorgungskasse des Deutschen Bäckerhandwerks (ZVK) mehr ab. Seit dem 01.01.2003 können keine neuen Ansprüche auf Leistungen der ZVK mehr erworben werden. Die bis zum 31.12.2002 erworbenen Teilansprüche werden allerdings gewährt.
Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse wird möglich.
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