Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben nach langwierigen Verhandlungen einen bundesweit geltenden Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen.
In den ca. 220.000 Betrieben der Hotellerie und Gastronomie in Deutschland sind rund eine Million Menschen beschäftigt.
Eckpunkte des Tarifvertrages zur "hogarente"
- Beschäftigte erhalten eine obligatorische Anschubfinanzierung in Höhe von 150 Euro jährlich, die sich teilweise aus Umwidmung des tariflichen Urlaubsgelds und einem Arbeitgeberzuschuss finanziert.
- Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss von 16 Prozent, wenn die Beschäftigten zusätzlich die Möglichkeit der Entgeltumwandlung nutzen.
- Ein Konsortium aus Hamburg-Mannheimer und dem Gerling-Konzern wird das Angebot umsetzen. Die Arbeitgeber können sich im Rahmen der Branchenlösung für einen der fünf gesetzlich möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge entscheiden.
- Ab 1. September 2002 ist für diejenigen Arbeitgeber, die keine entsprechende Initiative entwickelt haben, die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Pensionskasse vorgesehen.
- Teilzeitbeschäftigte erhalten Zahlungen entsprechend einer vereinbarten Staffel, die jährlich geprüft wird.
- Beschäftigte erwerben nach zwölf Monaten Unternehmenszugehörigkeit den Anspruch auf die tarifliche Altersvorsorge.
- Zahlungstermin ist der 1. Dezember des Jahres.