Seit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten mehr als 300 Tarifverträge zur betrieblichen Altersvorsorge in fast allen Branchen der Ernährungswirtschaft und des Gastgewerbes abgeschlossen.
Für rund 1,2 Millionen ArbeitnehmerInnen ist es gelungen, tarifvertraglich eine obligatorische Betriebsrente zu vereinbaren. Es ist ein großer Erfolg, dass sich auch die Arbeitgeber mit Beiträgen an der Altersvorsorge beteiligen. Damit ist NGG wegweisend.
Für die Ernährungswirtschaft hat NGG grundsätzlich Verträge mit dem Durchführungsweg Pensionskasse geschlossen. Im Gastgewerbe wurde gemeinsam mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA) eine tarifliche Lösung für die 700.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gefunden. Die "hogarente" ist eine besondere tarifpolitische Leistung, weil bislang im Gastgewerbe mit vielen Kleinbetrieben praktisch keine zusätzliche Altersvorsorge geregelt war.