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Arbeits- und Sozialrecht

Rechtsprobleme hat jeder mal im Leben. Über 2.000 Klagen gehen täglich bei den Arbeits- und Sozialgerichten in der Bundesrepublik ein: Streitigkeiten nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und vielerlei mehr. Die NGG hilft ihren Mitgliedern, ihr Recht im Beruf zu wahren. Unser kostenloser Rechtsschutz gibt Sicherheit bei solchen Streitfällen. Prozesse sind teuer. Auch wenn man gewinnt. Mitglieder der Gewerkschaft NGG haben es besser. Mit dem Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft gehen sie auf Nummer Sicher: mit sachkundiger Beratung und kostenloser Prozessvertretung. Wenn nötig, sogar durch alle Instanzen. Denn: Wer recht hat, soll auch Recht bekommen. Der Rechtsschutz umfasst Rechtsberatung, Rechtshilfe und Prozessvertretung.

 

Er wird wirksam bei:  

  • Streitfällen, die aus dem Eintreten der Mitglieder für ihre Gewerkschaftsrechte sowie bei Streik und Aussperrung entstehen,
  • Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
  • Ansprüchen aus dem Bereich der Sozialversicherung
  • im Falle von Wehrdienstverweigerung

 

Zum Beispiel: Die Kosten für einen Kündigungsschutzprozess:

 

Streitwert: (Es werden drei Monatseinkommen
à 1.500,00 Euro zugrunde gelegt.)

4.500,00

Erste Instanz
Gerichtskosten (inkl. Zeugenentschädigung)
Rechtsanwaltskosten (bei drei Gebührensätzen)


226,00
835,98

Zweite Instanz
Gerichtskosten (inkl. Zeugenentschädigung)
Rechtsanwaltskosten (bei drei Gebührensätzen)
Kosten für den Anwalt des Arbeitgebers


361,60
933,44
933,44

Gesamt:

3.290,46


Wer muss zahlen?

Wenn der Prozess in Erster Instanz gewonnen wird, muss ein Arbeitnehmer ohne den Rechtsschutz der NGG auf jeden Fall den eigenen Anwalt zahlen: Dies sind 835,98 Euro.Dem NGG-Mitglied mit Rechtsschutz entstehen keine Kosten.

 

Denn der Prozess in Zweiter Instanz verloren wird, muss ein Arbeitnehmer 3.290,46 Euro zahlen.Dem NGG-Mitglied mit Rechtsschutz entstehen keine Kosten.

 

Mitglieder der Gewerkschaft NGG können es sich leisten, für ihr Recht zu streiten. Für Gewerkschaftsmitglieder ist die Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht kostenlos.

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