Antwort:

Auch Arbeitsverträge, die mündlich geschlossen werden, sind gültig. Allerdings fällt es Arbeitnehmern im Streitfall schwer, Ansprüche aus mündliche Absprachen auch zu beweisen. Deshalb haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis der für sie geltenden Arbeitsbedingungen, wenn ihr Arbeitsverhältnis die Dauer eines Monats übersteigt.

Der schriftliche Nachweis ist ihnen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber auszuhändigen.

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